IST DIE PARKINSON-KLINIK ORTENAU AUCH EINE KUR- ODER REHAKLINIK?
Nein. Die Parkinson-Klinik Ortenau ist ein neurologisches Fachkrankenhaus zur stationären Akutversorgung. Ihrem gesetzlichen Status entsprechend führt sie keine Kuren oder Reha-Maßnahmen durch.
WELCHE PATIENTEN NIMMT DIE PARKINSON-KLINIK AUF?
Aufgenommen werden Patienten aller Krankenkassen und Selbstzahler.
WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGT DIE KLINIK ZUR PATIENTENAUFNAHME?
Zur stationären Aufnahme benötigt die Klinik vorab einen Ein- weisungsschein, ausgestellt vom behandelnden Hausarzt oder Neurologen, sowie einen Arztbefund. Nach Durchsicht der Unterlagen durch die Ärzte wird dem Patienten der Behandlungsvertrag zugesandt. Sobald die Unterlagen vollständig sind und ein Bett frei wird, erhält der Patienten schriftlich oder telefonisch seinen Aufnahmetermin.
Zur ambulanten Behandlung wären Arztbriefe, Medikamentenlisten und Bildgebung (z.B. cCT, cMRT, DaTSCAN, PET, SPECT) wünschenswert.
MUSS DIE KRANKENKASSE DIE AUFNAHME IN DIE PARKINSON-KLINIK ORTENAU GENEHMIGEN?
Nein. Zur Aufnahme genügt die Einweisung durch den behandelnden Haus- oder Facharzt. Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich.
ÜBERNEHMEN GESETZLICHE KRANKENKASSEN AUCH DIE KOSTEN EINER AMBULANTEN BEHANDLUNG?
Nur bedingt; Chefarzt Prof. Dr. Wolfgang Jost hat eine Ermächtigung, welche die Behandlung mit Botulinumtoxin beeinhaltet und von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Diese Ermächtigung schließt nicht die ambulante Behandlung des Parkinson-Syndroms ein, so dass diese Leistungen im Rahmen einer privatärztlichen Ambulanz abgedeckt und die Kosten dem
Patienten in Rechnung gestellt werden.
WAS KOSTET DIE AMBULANTE BEHANDLUNG?
Die Ambulanz-Kosten betragen in der Regel zwischen 100,00 und 300,00 Euro.
WANN IST DER CHEFARZT DER KLINIK, PROF. DR. JOST, TELEFONISCH ZU SPRECHEN?
Nach Terminvereinbarung
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8 -12 und 13 – 16 Uhr unter der Rufnummer 07834/971-212.
WIE LANGE MÜSSEN PATIENTEN AUF IHRE STATIONÄRE/AMBULANTE AUFNAHME WARTEN?
Die Wartezeiten variieren und sind abhängig davon, welche Unterkunft gewünscht wird
(Einbett-, Zweibett- oder Dreibettzimmer).
WIE LANGE DAUERT DER STATIONÄRE AUFENTHALT IN DER PARKINSON-KLINIK ORTENAU?
Die Dauer des stationären Aufenthalts ist abhängig von der Entscheidung des behandelnden Klinikarztes,
es kann von einer Dauer von ca. zwei Wochen ausgegangen werden.
WIE GESTALTET SICH DIE STATIONÄRE BEHANDLUNG?
Im Zentrum der stationären Behandlung stehen eine ausführliche Diagnostik und die individuelle medikamentöse Einstellung des Patienten. Wann und in welcher Form eine spezifische medikamentöse Therapie eingeleitet wird, kann nur im Einzelfall entschieden werden. In der Regel werden je nach Krankheitsbild und Verträglichkeit verschiedene Pharmaka mit sich ergänzenden
Wirkmechanismen kombiniert.
Großer Wert wird zudem auf physiotherapeutische Maßnahmen gelegt, die die Beweglichkeit und Bewegungsfähigkeit entscheidend beeinflussen können. Hierzu zählt auch ein individuelles Sturzprophylaxe-Training. Eine weitere Säule der Behandlung ist die psychotherapeutische Begleitung von Patienten und Angehörigen (Krankheitsbewältigung, kognitive, sprachliche und feinmotorische Förderung des Patienten). Patienten können außerdem an einer Kreativgruppe teilnehmen, in der gemeinsam gebastelt und
gesungen wird.
HABEN BEGLEITPERSONEN DIE MÖGLICHKEIT IN DER KLINIK ZU ÜBERNACHTEN?
Begleitpersonen von Patienten finden im klinikeigenen »Gästehaus am Park«eine nahe und
komfortable Unterkunft.
WELCHE KLEIDUNG BENÖTIGEN PATIENTEN IM RAHMEN IHRER BEHANDLUNG?
Turnschuhe und einen Trainingsanzug bzw. sportliche Kleidung.
WELCHE ART DER UNTERKUNFT WIRD VON GESETZLICHEN KRANKENKASSEN BEZAHLT?
Bei Patienten ohne Zusatzversicherung übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherer nur die Kosten für die Unterbringung in einem Dreibettzimmer. Das Gesetz schreibt zudem eine Selbstbeteiligung von Kassenpatienten vor, derzeit zehn Euro je Kalendertag für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres, die an die Klinik zu entrichten und von dieser an die Krankenkasse weiterzuleiten ist.
Die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer ist bei Kassenpatienten ohne Zusatzversicherung nur gegen ein zusätzliches Entgelt im Rahmen der vertraglich zu vereinbarenden Wahlleistung
»Unterkunft« möglich.